Ein Votant befürwortete explizit, dass dem Regierungsrat die erforderliche Flexibilität, auch kurzfristig auf veränderte Bedingungen, insbesondere bezüglich der verfügbaren finanziellen Mittel, reagieren zu können, eingeräumt wird (vgl. Verhandlungen des Grossen Rates 3/2006, Mai-/Junisession 2006, Votum Erwin Arnold, S. 956). Kritisiert wurde teilweise, dass der Kanton Luzern über das bundesgesetzliche Minimum hinausgehe und ein Giesskannenprinzip anwende (vgl. Voten Rolf Hermetschweiler, S. 957, Walter Häcki, S. 959 und Yvette Estermann, S. 961).