Der Regierungsrat verwies dabei auf die Leitlinien der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Diese sähen unter anderem vor, dass die Kantone in der Festlegung der unteren und mittleren Einkommen frei seien (vgl. dazu und zum Folgenden: Botschaft, S. 11). Es obliege den Kantonen, die Einkommensgrenzen für mittlere Einkommen festzulegen. Es könne nicht gesagt werden, dass die Kantone heute ausschliesslich Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen subventionieren würden.