Schliesslich sei die Lösung auch gut kommunizierbar. Der Regierungsrat wies weiter darauf hin, dass die Festsetzung des unteren Einkommens – dieser Begriff sei gleichbedeutend mit dem Begriff der bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse – sowie des Betrags, um den die Kinderprämien und die Prämien für junge Erwachsene verbilligt werden sollten, davon abhänge, wie viel Kredit der Grosse Rat jeweils sprechen werde und wie hoch die Richtprämien seien. Eine Festsetzung des unteren Einkommens und die Regelung der Einzelheiten der Prämienverbilligung bei Kindern und jungen Erwachsenen auf Gesetzesstufe erachtete der Regierungsrat als zu wenig flexibel.