Die diversen Änderungen des KVG vom 18. März 2005 erforderten auch eine Anpassung der Prämienverbilligungsordnung im Kanton Luzern. Der vom Regierungsrat dem (damaligen) Grossen Rat vorgelegte Entwurf sah im hier interessierenden § 7 Abs. 1 PVG vor, dass die Prämien für Kinder und junge Erwachsene unabhängig von den Einkommensverhältnissen verbilligt werden können. Bei unteren und mittleren Einkommen seien die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu verbilligen.