SR 2006 737). 6.1.3. Auch in den jüngsten parlamentarischen Debatten, anlässlich welcher unter anderem beschlossen wurde, dass die Prämien für Kinder, die in Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen leben, neu um 80 % (statt wie bis anhin 50 %) verbilligt werden (Änderung vom 17.3.2017), wurde betont, dass die Kantone weiterhin bestimmen, was sie unter dem Begriff "untere und mittlere Einkommen" verstehen (vgl. Voten Hans Stöckli und Alain Berset, Amtl. Bull. SR 2017 S. 132 f.). Erst wenn der Bezügerkreis definiert sei, müssten die Prämien für Kinder um 80 % verbilligt werden.