Prämienverbilligungsgesetzes 54 000 Franken nicht übersteigt. 3 … 4 Die Ausgleichskasse berechnet den definitiven Anspruch auf Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für das Jahr 2017. Ergeben sich gegenüber der provisorischen Berechnung des Anspruchs für das Jahr 2017 Differenzen, zahlt die Ausgleichskasse den Krankenversicherern allfällige Restbeträge aus und fordert von ihnen allfällige zu viel ausbezahlte Beträge zurück. Für das vorangehende Jahr hatte der Regierungsrat demgegenüber das in Abs. 1 und 2 genannte massgebende Einkommen noch auf Fr. 75'000.-- festgesetzt (Beschluss vom 15.12.2015).