Die Änderung trat rückwirkend auf den 1. Januar 2017 in Kraft und wurde im Kantonsblatt Nr. 37 vom 16. September 2017 veröffentlicht. B. Mit einer als verwaltungsrechtliche Prüfung eines Erlasses bezeichneten Eingabe vom 27. September 2017 liessen fünf Personen beim Kantonsgericht beantragen, die Änderung der Prämienverbilligungsverordnung vom 12. September 2017 sei betreffend § 2a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 aufzuheben und es sei die ursprüngliche Verordnung vom 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern beantragte namens des Regierungsrates die Abweisung des Prüfungsantrages, soweit darauf eingetreten werden könne.