2016, N 514, 555 ff.). 3.5.7.2. Grundsätzlich wäre es durchaus möglich, die Kosten für den Unterhalt der Güterstrassen auch im Perimeterverfahren zu verlegen, ohne dass die betroffenen Grundeigentümer zu einer Mitgliedschaft in einer Strassengenossenschaft verpflichtet würden.