Vielmehr kam hierfür offenbar bislang die Gemeinde auf. Diese Kostenübernahme durch die Gemeinde ist insofern als freiwillig zu betrachten, als diese hierfür rechtlich teilweise nicht verpflichtet war. Sie erscheint aber auch insofern als sinnvoll bzw. nachvollziehbar, als den Grundeigentümern bislang keine unbeschränkte Zufahrt zu ihren Grundstücken zustand und deren Vorteil durch die Strassen daher begrenzt war.