Werk gründet (Otzenberger, Die Grundeigentümerbeiträge im Kanton Luzern, Luzern 1976, S. 64), wird mit der Vornahme von Unterhaltsarbeiten an einem Erschliessungswerk zwar keine neue Wertvermehrung geschaffen, doch wird damit der bestehende Sondervorteil aufrechterhalten (Ruch, Die Bedeutung des Sondervorteils im Recht der Erschliessungsbeiträge, in: ZBl 1996 S. 542). Im Sinn von schadensmindernden Umständen können auch solche werterhaltenden Aufwendungen Sondervorteile bewirken und insofern grundsätzlich auch eine Beitragspflicht rechtfertigen, wenn die Grundstücke dadurch keinen absoluten Wertzuwachs erfahren (vgl. Ruch, a.a.O.; Staehlin, Erschliessungsbeiträge, Diss.