Auszugehen ist vielmehr von der Erkenntnis, dass die Stimmberechtigten dies seit vielen Jahren wussten bzw. sich hierüber bereits vor der Abstimmung ausreichend informieren konnten. Festzuhalten ist also, dass die Stimmberechtigten der fusionierten Gemeinde im Zeitpunkt der Abstimmung über die städtische BZO (ohne das Teilgebiet Littau) über alles, was die Beschwerdeführer als angeblich neu hinstellen, ausreichend Kenntnis gehabt haben. Sie wussten, worüber sie am 9. Juni 2013 abzustimmen hatten, nämlich über die Nutzungsordnung der Stadt Luzern – ohne das Teilgebiet Littau. Die Abstimmungsunterlagen liessen hierüber keine Zweifel aufkommen (vgl. Art. 4 Abs. 2 BZO).