Dem in den Rechtsschriften wiederholt vorgetragenen Hinweis, wonach eine Vertrauensgrundlage für Planbeständigkeit fehle, weil eine Gesamtrevision der Nutzungsordnung für das fusionierte Stadtgebiet, einschliesslich des Teilgebiets von Littau, noch nicht umgesetzt sei, kommt mit Blick auf den Kenntnisstand der Stimmberechtigten von vornherein die Qualität des Neuen nicht zu. Auszugehen ist vielmehr von der Erkenntnis, dass die Stimmberechtigten dies seit vielen Jahren wussten bzw. sich hierüber bereits vor der Abstimmung ausreichend informieren konnten.