Es kann dazu auf die in diesem Punkt zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz im angefochtenen Entscheid hingewiesen werden. Weiterer Überlegungen des Gerichts dazu bedarf es nicht, dies umso weniger, als sich – zu Recht – sowohl der Stadtrat Luzern als auch der Regierungsrat als erste Rechtsmittelinstanz in dieser Hinsicht auf das mit zahlreichen Hinweisen auf Lehre und höchstrichterliche Praxis versehene fundierte Gutachten von Pierre Tschannen und Dominik Elser betreffend die Gültigkeit der Volksinitiative "Für ein intaktes Stadtbild" vom 23. Dezember 2014 abstützten.