Zudem habe der Bund während der BZO-Revision das Bundesgesetz über den Gewässerschutz und die dazugehörige Verordnung geändert und damit neue Vorgaben für die Gewässerraumfreihaltung erlassen, welche ebenfalls nicht mehr in der laufenden Revision hätten berücksichtigt werden können. Auf dem Stadtgebiet seien also auch nach der Gesamtrevision für den Stadtteil Luzern zwei verschiedene Regelwerke in Kraft. In der Folge seien die beiden Bau- und Zonenreglemente der Stadtteile Luzern und Littau zusammenzuführen und auf die übergeordneten Vorgaben von Bund und Kanton abzustimmen. Eine erneute Gesamtrevision sei also nicht geplant, sondern eine Zusammenführung.