Erst bei einer nachfolgenden Revision würden die beiden Regelwerke inhaltlich und formell zusammengeführt, dies alles aus Gründen der Rechtssicherheit und der Planbeständigkeit. Parallel zur laufenden BZO-Revision für den Stadtteil Luzern habe der Kanton Luzern zudem eine Revision des PBG eingeleitet, welche im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage der revidierten BZO noch nicht in Kraft gewesen sei. Zudem habe der Bund während der BZO-Revision das Bundesgesetz über den Gewässerschutz und die dazugehörige Verordnung geändert und damit neue Vorgaben für die Gewässerraumfreihaltung erlassen, welche ebenfalls nicht mehr in der laufenden Revision hätten berücksichtigt werden können.