Wohl sei eine Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen notwendig, nicht aber eine umfassende Gesamtrevision beider Bau- und Zonenordnungen. Im Bericht und Antrag 31/2012 werde unter Ziffer 2.3 festgehalten, dass der Regierungsrat die BZO von Littau im Mai 2009 rechtskräftig genehmigt habe. In den Fusionsverhandlungen sei vereinbart worden, dass die revidierte BZO von Littau unverändert übernommen werden müsse. Die neue BZO der Stadt Luzern beziehe sich somit nur auf den Stadtteil Luzern. Erst bei einer nachfolgenden Revision würden die beiden Regelwerke inhaltlich und formell zusammengeführt, dies alles aus Gründen der Rechtssicherheit und der Planbeständigkeit.