Die zitierten Begriffe seien bewusst so gewählt worden, weil dem Stadtrat klar gewesen sei, dass eine erneute "Gesamtrevision" unverhältnismässig wäre und auch dem Grundsatz der Planbeständigkeit widersprechen würde. Dies treffe ebenso für die Gesamtplanung 2015-2019 zu, welche der Grosse Stadtrat am 27. November 2014 auf der Grundlage des Berichts- und Antrags 23/2014 vom 17. September 2014 beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen habe. Wohl sei eine Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen notwendig, nicht aber eine umfassende Gesamtrevision beider Bau- und Zonenordnungen.