Die kantonalen Behörden, namentlich das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, hätten all diese Planungsprozesse immer begleitet. Und die BZO für den Stadtteil Luzern sei vom Regierungsrat auch nach vollzogener Fusion in Kenntnis davon genehmigt worden, dass für das Stadtgebiet Luzern zwei unterschiedliche Regelwerke bestehen würden. Im Genehmigungsentscheid vom 3. Juni 2014 habe der Regierungsrat dazu ausgeführt, formal werde der Zonenplan des Stadtteils Littau als 15. Teilzonenplan mit eigenem Reglement behandelt. In einer künftigen Revision sollten beide Regelwerke inhaltlich und formell zusammengeführt werden.