So seien insbesondere die Einwohner- und Arbeitsplatzkapazitäten der Bau- und Zonenordnung Littau bei der Dimensionierung des Fassungsvermögens der Zonenordnung für den Stadtteil Luzern beachtet und aus einer gesamtstädtischen Sicht gewürdigt worden. Die Zonenordnung für den Stadtteil Luzern sei auf diejenige für den Stadtteil Littau abgestimmt worden und könne bei der Zusammenführung nicht kurz nach der Genehmigung der Bau- und Zonenordnung für den Stadtteil Luzern wieder infrage gestellt werden. Die kantonalen Behörden, namentlich das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, hätten all diese Planungsprozesse immer begleitet.