Auch wenn die Bau- und Zonenordnung für den Stadtteil Littau aus Gründen der Planbeständigkeit formell nicht in die laufende Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung für den Stadtteil Luzern habe integriert werden können, sei Erstere dennoch bei der Ausgestaltung der Bau- und Zonenordnung für den Stadtteil Luzern berücksichtigt worden. So seien insbesondere die Einwohner- und Arbeitsplatzkapazitäten der Bau- und Zonenordnung Littau bei der Dimensionierung des Fassungsvermögens der Zonenordnung für den Stadtteil Luzern beachtet und aus einer gesamtstädtischen Sicht gewürdigt worden.