Vor diesem Hintergrund könne hinsichtlich des Planteils von Luzern nicht von Planbeständigkeit gesprochen werden. Die Bürger und die Grundeigentümer von Luzern und Littau hätten nach der Gemeindefusion (2007) spätestens ab 2014 mit einer umfassenden Revision der Bau- und Zonenordnungen betreffend die vormaligen Ortsteile von Luzern und Littau rechnen müssen. Demzufolge verfange das "Killerargument" nicht, dass die Initiative gegen das Prinzip der Planbeständigkeit verstosse. Die Initiative sei bundesrechtskonform, weil sie die Entwicklung der raumplanerischen Verhältnisse in den Ortsteilen Luzern und Littau in die fällige Gesamtrevision der Nutzungsordnung überführe.