Laut einer Weisung der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) von 2014 hätten Gemeinden im Zug einer Fusion ihre Ortsplanungen für das gesamte betroffene neue Gemeindegebiet innert fünf Jahren anzugehen. Davon gehe auch der Stadtrat in seinem Bericht und Antrag aus, indem er darauf hinweise, die Gesamtrevision der Ortsplanung für die fusionierte Stadt werde 2015 bis 2018 umgesetzt. Vor diesem Hintergrund könne hinsichtlich des Planteils von Luzern nicht von Planbeständigkeit gesprochen werden.