Die Vorinstanz verkenne, dass das Kriterium der Planbeständigkeit mit Bezug auf die Stadtteile Luzern und Littau seit der Zustimmung der Stimmberechtigten zur Fusion im Jahr 2007 unter dem Vorbehalt der Umwandlung der bestehenden Nutzungsordnungen von Luzern und Littau hin zur Nutzungsordnung für das gesamte Stadtgebiet gestanden sei. Laut einer Weisung der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) von 2014 hätten Gemeinden im Zug einer Fusion ihre Ortsplanungen für das gesamte betroffene neue Gemeindegebiet innert fünf Jahren anzugehen.