Seit Juni 2007 stehe die Stadt Luzern gestützt auf Art. 31 Abs. 1 des Fusionsvertrags mit der damaligen Gemeinde Littau in der Pflicht, eine Bau- und Zonenordnung (BZO) für ihr Gemeindegebiet zu erlassen, welche die vereinigten Gemeindeteile von Luzern und Littau umfasse. Gemäss Art. 41 Abs. 3 des Fusionsvertrags bleibe das Bau- und Zonenreglement für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Littau nur noch solange in Kraft, bis die fusionsvertraglich vorgesehene Regelung geschaffen worden sei.