Stehen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zur Diskussion, ist jene auszuwählen, welche dem Sinn und Zweck der Initiative am besten entspricht und zu einem vernünftigen Ergebnis führt. Bei einer (auslegungsbedürftigen) Initiative ist mit Blick auf den Grundsatz "in dubio pro populo" jene Auslegungsvariante heranzuziehen, die am ehesten mit dem übergeordneten Recht vereinbar ist.