Mit Entscheid vom 1. September 2015 (Zustellung 3.9.2015) wies der Regierungsrat die Beschwerde ab (RRE Nr. 1024). C. Gegen diesen Beschwerdeentscheid liessen die vor dem Regierungsrat unterlegenen Mitglieder des Initiativ-Komitees beim Kantonsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben und folgende Anträge stellen: 1. Der Entscheid des Regierungsrates des Kantons Luzern vom 1.9.2015 über die städtische Volksinitiative "Für ein intaktes Stadtbild (Stadtbildinitiative)" sei aufzuheben. 2. Die städtische Volksinitiative "Für ein intaktes Stadtbild (Stadtbildinitiative" sei als gültig zu erklären und den Stimmberechtigten der Stadt Luzern zur Abstimmung unterbreiten zu lassen.