In einer weiteren Stellungnahme hielten die Gutachter am Ergebnis ihrer Expertise fest, worauf der Grosse Stadtrat Luzern mit Beschluss vom 21. Mai 2015 feststellte, dass die Initiative ungültig sei. B. Gegen diesen Beschluss liess das Initiativkomitee beim Regierungsrat des Kantons Luzern Beschwerde führen und Antrag auf Aufhebung des Beschlusses betreffend die Ungültigkeit der Initiative beantragen. Die Initiative sei den Stimmberechtigten zur Abstimmung zu unterbreiten. Mit Entscheid vom 1. September 2015 (Zustellung 3.9.2015) wies der Regierungsrat die Beschwerde ab (RRE Nr. 1024).