Um sich darüber Klarheit zu verschaffen, liess er beim Institut für öffentliches Recht der Universität Bern ein Gutachten erstellen. Die beigezogenen Experten (Prof. Pierre Tschannen und MLaw Dominik Elser) gelangten zum Ergebnis, die Initiative verstosse gegen das in Art. 21 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) verankerte Gebot der Planbeständigkeit und damit gegen übergeordnetes Recht. Mit Schreiben vom 20. April 2015 liess sich das Initiativkomitee dazu vernehmen. In einer weiteren Stellungnahme hielten die Gutachter am Ergebnis ihrer Expertise fest, worauf der Grosse Stadtrat Luzern mit Beschluss vom 21. Mai 2015 feststellte, dass die Initiative ungültig sei.