Beschwerde, welche das Kantonsgericht mit Urteil 7H 14 172 vom 10. Juni 2015 abwies. Dagegen erhoben die unterlegenen Parteien Beschwerde beim Bundesgericht (1C_398/2015 vom 9.8.2016). A.d. Am 27. Juni 2014 reichten A zusammen mit B und C in der Stadt Luzern die Initiative "Für ein intaktes Stadtbild (Stadtbild-lnitiative)" ein. Sie verlangten in Form der allgemeinen Anregung das Folgende: "Die Bau- und Zonenordnung des Stadtteils Luzern und des Stadtteils Littau seien zum Schutze der Kernstadt, der grünen Kuppen und der Seeufer wie folgt anzupassen: 1. a) Die BZO des Stadtteils Luzern lässt