426 und 3947, GB Luzern linkes Ufer. Gegen die Beschlüsse gingen beim Regierungsrat 26 Verwaltungsbeschwerden ein, u.a. eine von R und A, die sich zur Hauptsache gegen die in der neuen BZO verankerten Nutzungsmodalitäten auf dem Grundstück Nr. 426 richtete. A.c. Mit Entscheid vom 3. Juni 2014 genehmigte der Regierungsrat den Zonenplan – ohne das von der Totalrevision nicht erfasste Teilgebiet Littau – weitgehend. Fünf Zonenzuweisungen genehmigte er nicht.