Zudem wurden 13 Bebauungspläne aufgehoben, wobei deren Bestimmungen und Bauvorschriften so weit wie möglich gestrafft und in das revidierte BZR überführt wurden. Im Hinblick auf das Verständnis der Streitsache ist weiter darauf hinzuweisen, dass die Ortsplanungsrevision betreffend das Teilgebiet der Stadt Luzern (u.a.) auch einen Standort für ein Hochhaus bzw. höheres Haus mit einer Maximalhöhe von 35 Metern am Bundesplatz vorsah, und dies auf den Parzellen Nrn. 426 und 3947, GB Luzern linkes Ufer.