Dies sind nach der Legaldefinition von § 166 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; SRL Nr. 735) Bauten mit einer Gesamthöhe von mehr als 25 Metern. Mit Bezug auf den Hochhausstandort Steghof folgten die Stimmberechtigten dem Parlamentsbeschluss, den Standort Seeburg lehnten sie ab. Mit der Totalrevision der städtischen BZO wurde die aus dem Jahr 1994 stammende BZO betreffend den Stadtteil Luzern (aBZO 1994) ersetzt. Zudem wurden 13 Bebauungspläne aufgehoben, wobei deren Bestimmungen und Bauvorschriften so weit wie möglich gestrafft und in das revidierte BZR überführt wurden.