Von dieser Nutzungsplanung nicht erfasst blieb das Teilgebiet der ehemaligen Gemeinde Littau (StB 781). In der Abstimmung vom 9. Juni 2013 folgten die Stimmberechtigten der Stadt Luzern – einschliesslich jener, die auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Littau stimmberechtigt sind – dem Parlamentsbeschluss und nahmen die neue BZO und das neue BZR für das Teilgebiet Luzern an. In zwei separaten Vorlagen befanden sie ferner über Hochhausstandorte in den beiden städtischen Gebieten Steghof und Seeburg. Gemeint sind Standorte, wo Hochhäuser vorgesehen sind. Dies sind nach der Legaldefinition von § 166 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG;