41 Abs. 3 des Fusionsvertrags insbesondere das Bau- und Zonenreglement für das Gemeindeteilgebiet von Littau. A.b. Am 17. Januar 2013 beschloss der Grosse Stadtrat von Luzern eine neue Bau- und Zonenordnung (BZO), bestehend aus dem Bau- und Zonenreglement (BZR) und dem Zonenplan, aufgeteilt in 14 Teilzonenpläne auf der Grundlage des Berichts und Antrags des Stadtrats (B+A 31/2012) vom 22. August 2012. Von dieser Nutzungsplanung nicht erfasst blieb das Teilgebiet der ehemaligen Gemeinde Littau (StB 781).