In Art. 41 Abs. 1 des Vertrags über die Fusion der Gemeinden Littau und Luzern vom 20. Juni 2007 vereinbarten die Exekutiven der vormaligen Gemeinden Luzern und Littau, dass für die vereinigte Gemeinde Luzern die Erlasse der bisherigen Gemeinde Luzern (so u.a. die Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7.2.1999) weiterhin in Kraft bleiben. Die Erlasse der vormaligen Gemeinde Littau wurden demgegenüber auf das Datum der Gemeindefusion mit Ausnahme einzelner im Fusionsvertrag explizit aufgeführten Erlasse aufgehoben. Dazu gehört nach Massgabe von Art. 41 Abs. 3 des Fusionsvertrags insbesondere das Bau- und Zonenreglement für das Gemeindeteilgebiet von Littau. A.b.