Deren Hauptziel ist die Stärkung der Gemeinden, unter anderem durch Schaffung von grösseren Gemeindegebieten. In diesem Zusammenhang leiteten auch die Gemeinden Littau und Luzern eine Gemeindefusion in die Wege und erarbeiteten den entsprechenden Fusionsvertrag. Im Juni 2007 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinden Littau und Luzern an der Urne, ihre Gemeinden per 1. Januar 2010 zu einer einzigen Gemeinde zu vereinigen. Mit Beschluss vom 16. Juni 2008 genehmigte der Kantonsrat gestützt auf § 74 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Luzern (KV; SRL Nr. 1) die Vereinigung der Gemeinden Littau und Luzern per 1. Januar