Die rechtsgültige Brandversicherungssumme war indessen bereits im August 1975 bekannt. Entsprechend hätten die Anschlussgebühren nach Fertigstellung des Anschlusses im Jahr 1984 innert der zehnjährigen Verjährungsfrist veranlagt werden können und müssen. Dies ist nicht bzw. erst im Jahr 2008 geschehen. Zu diesem Zeitpunkt war der Anspruch der Gemeinde jedoch verjährt. |