Vor diesem Hintergrund sind die Aufwendungen für den Polizeieinsatz am Blue Balls Festival 2014 mit Blick auf den Sicherheitsaufwand einer Grossveranstaltung im sehr tiefen Bereich anzusiedeln. Polizeiliche Dienstleistungen, die über ein normales, mit Bezug auf die Grundrechtsausübung ohnehin zu leistendes Mass hinausgingen und damit einen ausserordentlich hohen Aufwand bedeuten würden, um die Sicherheit des Einzelnen zu gewährleisten, sind nicht gegeben. M.a.W. handelte es sich beim Festival um eine Grundrechtsausübung durch den Beschwerdeführer, welche zwar einen polizeilichen Einsatz notwendig machte.