Anders gesagt ist unerheblich, ob die Stunden durch mehrere Polizeikräfte in einer kurzen Dauer oder durch wenige Einsatzkräfte über einen längeren Zeitraum hinweg geleistet werden. Bei der Festlegung des Ansatzes stützte sich der Regierungsrat auf bestehende Modelle. So erbringt beispielsweise die Polizei bei Spielen des FC St. Gallen oder des FC Zürich 200 unentgeltliche Einsatzstunden. Weitere Clubs haben andere Regelungen zur unentgeltlichen Polizeileistung, namentlich durch die Festlegung eines bestimmten Kostendachs pro Jahr und Club (ausführlich dazu Scheffler, a.a.O., S. 177 f.).