Der Regierungsrat hat in der neuen Gesetzgebung den Sockel an unentgeltlich zu erbringenden Polizeieinsatzstunden auf 200 festgelegt und damit zum Ausdruck gebracht, dass der 'courant normal' für sämtliche Veranstaltungen bei 200 Einsatzstunden liegt. Diese 200 Stunden sind stets unentgeltlich zu erbringen, dabei spielt das Verhältnis ideell/kommerziell genau so wenig eine Rolle wie der Grund der Veranstaltung selbst oder – wie vorliegend von Interesse – dessen Dauer. Anders gesagt ist unerheblich, ob die Stunden durch mehrere Polizeikräfte in einer kurzen Dauer oder durch wenige Einsatzkräfte über einen längeren Zeitraum hinweg geleistet werden.