Die seitens der Vorinstanz geltend gemachte Zahl an Straftaten ist angesichts der Besucherzahl und der Dauer des Festivals nicht als auffallend hoch zu bezeichnen. Von einer Deliktsrate, welche einen übermässigen Einsatz staatlicher Polizeikräfte erforderlich macht, um einen ordnungsgemässen Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen und polizeiwidrige Zustände zu verhindern, kann nicht gesprochen werden. Dementsprechend hat die Vorinstanz am Blue Balls Festival 2014 auch lediglich eine Fusspatrouille bestehend aus zwei Polizisten eingesetzt, um dem Sicherheitsbedürfnis der Besucher des Festivals gerecht zu werden.