5.5. Zusammengefasst ergibt sich, dass polizeiliche Massnahmen für Veranstaltungen, welche im Rahmen einer Grundrechtsausübung vorgenommen werden – solange sie dem 'courant normal' entsprechen, also im Bereich der Grundversorgung stattfinden – gestützt auf die Pflicht des Staats zur Wahrung der Sicherheit durch die allgemeinen Steuermittel zu decken sind, da ansonsten die Gefahr besteht, dass eine Grundrechtsausübung faktisch verunmöglicht wird. Erst wenn ein ausserordentlicher Verwaltungsaufwand notwendig wird, um dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung zu tragen, sind die über den 'courant normal' hinausgehenden Kosten im Sinn des Verursacherprinzips auf den Privaten zu