O., S. 434; vgl. zum Ganzen Karl-Marc Wyss, a.a.O., in: BVR 2011, S. 68). 5.4. Im Urteil 2P.87/2006 vom 14. Februar 2007 wies das Bundesgericht eine Beschwerde der Veranstalter betreffend Gebühren in der Höhe von Fr. 56'000.-- für den Einsatz der Kantonspolizei Basel-Stadt an einem Konzert ab. Die pauschalisierte Gebühr wurde als rechtmässig beurteilt, weil sie klar unter dem tatsächlichen Aufwand von Fr. 156'393.-- lag.