Diese Grundrechte bezwecken den Schutz grundlegender individueller Freiheitsräume und sollen damit Rahmenbedingungen für einen öffentlichen Diskurs schaffen (vgl. Husmann, Demokratiefeindliche Polizeikostenüberwälzung, in: Sicherheit & Recht 2015, S. 151). Die Ausübung von Grundrechten kann durch Abschreckung indirekt beeinträchtigt werden, was zur Beschränkung oder gar Vereitelung derselben führt (Leutert, Polizeikostentragung bei Grossveranstaltungen, Zürich 2005, S. 118 f.).