Übersteigt das Zuflussvolumen den Inhalt des Beckens, tritt die Hochwasserentlastung in Betrieb (Beschreibung gemäss Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau). 7.6.3. Im vorliegenden Fall soll bei einem stärkeren Hochwasser als HQ100 (100-jährliches Hochwasserereignis) zur Entlastung zunächst die rechte Dammseite überströmt werden (ab HQ100 bis HQ300), darauf (ab HQ300) der gesamte Damm. Alternativ wäre es technisch möglich, ein separates Einlaufbauwerk einzig für Hochwasser ("Überfall") vorzusehen.