Übersteigt bei Hochwasser der Zufluss in das Rückhaltebecken die Durchlasskapazität, beginnt der Einstau im Becken. Der Abfluss des Gewässers wird, gezielt auf eine für das untenliegende Gebiet verträgliche Wassermenge, reduziert und die Hochwasserspitze kann gekappt werden. Bei abklingendem Hochwasser entleert sich das Becken wieder. Bei Vollstau (vollständig gefülltes Becken) entspricht der Abfluss dem Bemessungshochwasser für die Unterlieger. Übersteigt das Zuflussvolumen den Inhalt des Beckens, tritt die Hochwasserentlastung in Betrieb (Beschreibung gemäss Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau).