Vorliegend soll die bestehende, rund 27 m lange Eindolung des Z-Bachs im Bereich des Wasserbauprojekts durch eine nach Osten verlegte und um 23 m längere Eindolung, gemäss Vorinstanz ein Hochwasserentlastungskanal von 50 m Länge, ersetzt werden. Der geplante Kanal stellt teilweise, im Umfang der Länge des bisherigen Kanals, den Ersatz einer bestehenden Eindolung dar, welche zudem offenbar auch als Übergang eines landwirtschaftlichen Güterwegs genutzt wird. Die Verlängerung der Eindolung um 23 m kann sich dann rechtfertigen, wenn es sich um einen Hochwasserentlastungskanal im Sinn von Art. 38 Abs. 1 lit. a GSchG handelt.