3.2. Aus den von der Beschwerdegegnerin aufgelegten Akten geht hervor, dass gegen die Beschwerdeführerin eine Betreibung vom 2. Juli 2013 seitens der Paritätischen Berufskommission im Betrag von Fr. (…) hängig ist. Die Beschwerdegegnerin macht geltend, es sei ein Verfahren wegen erheblicher Verletzungen des Landesmantelvertrags hängig. Die Beschwerdeführerin habe damit unter Ziffer 1.6 des Angebots unwahre Angaben gemacht. Sie habe einerseits verschwiegen, dass die Paritätische Berufskommission erhebliche Verletzungen des Landesmantelvertrags festgestellt und sanktioniert habe. Andererseits habe sie auch die Betreibung verschwiegen.