In der Sache moniert die Beschwerdeführerin im Wesentlichen, es liege keiner der behaupteten Ausschlussgründe vor. Zwar treffe es zu, dass zwischen ihr und der Paritätischen Berufskommission Bauhauptgewerbe des Kantons Luzern betreffend Forderung aus Verletzung des Landesmantelvertrags (LMV) ein Verfahren am Bezirksgericht Hochdorf hängig sei. Die Vorwürfe würden jedoch vollumfänglich bestritten und es sei ihr bis heute kein Verstoss gegen arbeitsrechtliche Vorschriften nachgewiesen worden. Zudem hätten sich diese Vorfälle in der Vergangenheit ereignet und es könne nicht sein, dass sie deshalb auf lange Zeit vom öffentlichen Markt ausgeschlossen werde.