Gleiches dürfte auch für die Ausschlussverfügung vom 27. Juli 2015 gelten. Allerdings brachte sie die mit der Aufforderung vom 21. Juli 2015 verlangte Bestätigung der Paritätischen Berufskommission bis heute nicht bei. Vielmehr weist die Paritätische Berufskommission in ihrem Schreiben vom 11. August 2015 ausdrücklich darauf hin, dass sie die Bestätigung aufgrund des hängigen Verfahrens nicht ausstellen könne.